Karenz, Papamonat, Finanzielles: Wie gehen wir's an?
Shownotes
Abseits von allen Hebammenthemen gibt es noch weitere Dinge, die einen sehr beschäftigen, wenn man ein Kind erwartet: Wer von uns geht wie lange in Karenz? Wie stehen wir in dieser Zeit finanziell da? Kann mein Partner in der ersten Zeit mit dem Neugeborenen mit uns zu Hause bleiben? All das und vieles mehr erklären in dieser Folge die Sozialarbeiter*innen Katja Garcia-Stallecker und Samuel Zsivkovits.
Einzeltermin für Elternberatung im Hebammenzentrum ausmachen
Anmeldung für den Elternberatungsvortrag im Hebammenzentrum am 16.11.2023 und 7.12.2023
Infoline Kinderbetreuungsgeld: 0800 240 014
Moderation, Produktion: Julia Koll
Musik: Thomas Wolf
Eine inhaltliche Korrektur: Es gibt auch die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld beim ersten Bezugswechsel bis zu 31 Tage gleichzeitig zu beziehen. Dabei gibt es auch arbeitsrechtlich die Möglichkeit auf eine gleichzeitige Elternkarenz. Die Mindestbezugsdauer vom Kinderbetreuungsgeld (= 61 Tage) bleibt aber bestehen. Die Anspruchstage auf Kinderbetreuungsgeld vermindern sich dann aber um die überlappenden Tage und die maximale Elternkarenzdauer vermindert sich um einen Monat.
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